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Anstellungsbedingungen

Unsere Anstellungsbedingungen bei Spitex Basel zeichnen sich aus durch eine zeitgemässe Lohn- und Zulagenregelung, attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, eine fortschrittliche Ferienlösung sowie ausgebaute Sozialleistungen. Speziell zu erwähnen sind dabei:

Zulagen
Es wird für Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie für Pikettdienst eine Zulage bzw. Entschädigung ausgerichtet.

Ferien
Die Mitarbeiterin hat jedes Kalenderjahr Anspruch auf folgende Ferien:

 

Alter:

Ferienanspruch:

bis 54

25 Arbeitstage

ab 55

30 Arbeitstage


Spesen
Für die Benutzung des privaten Velos während der Arbeit wird eine Veloentschädigung ausbezahlt.
Spitex Basel stellt zudem ihren Mitarbeiterinnen kostenlos wetterfeste Jacken und Regenschutz zur Verfügung.

Mitbestimmung
Auch die Mitbestimmung durch die Mitarbeiterinnen ist bei Spitex Basel betrieblich fest verankert.
Fünf Personalvertreterinnen haben im Stiftungsrat, dem obersten Organ von Spitex Basel, Mitbestimmungsrechte inne, darüber hinaus verfügen drei Personalvertretungen in der Paritätischen Personalkommission über Mitwirkungsrechte.
Die Mitarbeiterin wird dabei über alle wichtigen, sie betreffenden Vorgänge rechtzeitig informiert, sowohl im Zusammenhang mit der Erledigung ihrer Arbeit als auch über den generellen Geschäftsgang des Zentrums.

 

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Spitex Basel, Feierabendstrasse 44, 4051 Basel | E-Mail: info(at)spitexbasel(dot)ch